Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht hat verschiedene Facetten.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gerne in Bezug auf vertragliche Regelungen und arbeiten mit Ihnen zusammen Ehe- und Unterhaltsverträge aus.

Sollte keine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern möglich sein, so vertreten wir Sie oder Ihre Kinder auch in einem entsprechenden Verfahren vor dem Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB); für die kompetente Vertretung von Kindern in familien- und kindesschutzrechtlichen Verfahren unterstützt Sie unsere Expertin, welche als zertifiziertes Mitglied des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz mit entsprechender Ausbildung regelmässig von Behörden zu diesem Zweck eingesetzt wird.

In einer Trennungssituation informieren Sie unsere Experten über die verschiedenen Möglichkeiten einer zwischenparteilichen Trennungsvereinbarung, über ein Eheschutzverfahren, um die Situation während einer Trennungszeit gerichtlich zu regeln, bis hin zu einer Scheidung, welche eine definitive Aufteilung der gemeinsamen Güter zur Folge hat.

Wir vertreten Sie persönlich oder beraten auf Wunsch auch beide Ehegatten zusammen.