Erbrecht
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Privatpersonen und Unternehmer bei der ganzheitlichen Planung ihres zukünftigen Nachlasses, indem wir sie bei der Ausarbeitung von letztwilligen Verfügungen, Erb- und Eheverträgen unterstützen und in der Folge auch als Willensvollstrecker das Mandat bei der Teilung des Nachlasses übernehmen.
Gemeinsam mit unseren Klienten erarbeiten wir im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge oder für den Todesfall gemeinsame Lösungen, damit ihr Unternehmen für die Zukunft gerüstet ist.
Gerne unterstützen wir Sie beim Erstellen von Vorsorgeaufträgen, damit Ihr Wille auch bei einer vorübergehender oder dauernder Urteilsunfähigkeit berücksichtigt bleibt.
Unser Team steht Ihnen selbstverständlich auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite, sei dies beispielsweise bei Erbteilungs-, Ungültigkeits- oder Herabsetzungsklagen.