Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Überraschend rasch kann man mit dem Strafrecht in Berührung kommen.

Eine frühzeitige Beratung und Aufklärung über Ihre Rechte im Strafverfahren ist daher besonders wichtig. Wir beraten und vertreten beschuldigte Personen, Privatkläger, Opfer und geschädigte Personen im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im Untersuchungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, in Zwangsmassnahmeverfahren und in gerichtlichen Verfahren. Wir unterstützen Sie ausserdem auch im Administrativverfahren vor den Verwaltungsbehörden (Führerausweisentzug).

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Privatpersonen im Bereich des Allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, des Strassenverkehrsrecht und des Jugendstrafrechts und Unternehmen auch im Unternehmensstrafrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Redaktion von Strafanzeigen und Strafanträgen sowie der Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen.